Begnadigung

Begnadigung

* * *

Be|gna|di|gung 〈f. 20das Begnadigen, Begnadigtwerden, Straferlass, Strafminderung

* * *

Be|gna|di|gung, die; -, -en:
das Begnadigen; das Begnadigtwerden:
die B. ablehnen;
auf B. hoffen.

* * *

Begnadigung,
 
Aufhebung von Wirkungen der rechtskräftigen Entscheidungen der Straf- und Disziplinargerichte durch Verfügung der Staatsgewalt. Die Begnadigung ist ein Gnadenerweis im Einzelfall im Unterschied zur Amnestie oder Abolition. Durch Rücksichtnahme auf das Gerechtigkeitsempfinden soll die Starrheit des positiven Rechts ausgeglichen werden. Das Recht der Begnadigung übt in Deutschland für den Bund der Bundespräsidenten aus (Art. 60 GG), ansonsten steht es den Ländern zu, die in ihren Verfassungen oder anderweit die hierfür zuständigen Organe benannt haben (in Berlin, Bremen, Hamburg und dem Saarland die Senate beziehungsweise Landesregierung, sonst die Ministerpräsidenten; die einzelnen Gnadenordnungen erlauben, die Ausübung des Begnadigungsrechts auf untere Ebenen zu delegieren, z. B. auf Fachminister, Generalstaatsanwälte, Gnadenstellen bei Gerichten). Nach herrschender Meinung stellt der Gnadenakt oder seine Ablehnung keinen gerichtlich nachprüfbaren Verwaltungsakt dar. In der DDR übte der Staatsrat das Begnadigungsrecht aus (Art. 74 Verfassung); nach dem Einigungsvertrag steht das Begnadigungsrecht dem Bund zu, wenn ein Gericht der DDR in einer Sache entschieden hat, die der Gerichtsbarkeit des Bundes unterfallen würde. - In Österreich hat der Bundespräsident das Begnadigungsrecht; in der Schweiz wird die Begnadigung von der Bundesversammlung ausgeübt, wenn die Strafe von einer Bundesbehörde ausgesprochen wurde, im Übrigen in der Regel von den Volksvertretungen der Kantone.

* * *

Be|gna|di|gung, die; -, -en: das Begnadigen, Begnadigtwerden: die B. ablehnen; auf B. hoffen.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Begnadigung — Begnadigung, Aufhebung einer gesetzlich verdienten Strafe durch die höchste Gewalt im Staate; entweder so, daß alle Strafverfolgung resp. Strafvollziehung aufhört, oder daß an die Stelle der zuerkannten Strafart eine mildere tritt; letzteres… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Begnadigung — (lat. Aggratiatio, Indulgentia, Abolitio), das der höchsten Gewalt im Staate zustehende Recht, Verbrechen od. Straferkenntnisse in gewissen rechtlichen Beziehungen zu tilgen od. zuerkannte Strafen zu mildern. Die B. erfolgt: entweder a) vor… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Begnadigung — Begnadigung, Beseitigung der strafrechtlichen Folgen begangener Straftaten durch Verfügung der Staatsgewalt. Begnadigungsrecht, die Befugnis zu solcher Verfügung, ein wichtiges Souveränitätsrecht. Zu unterscheiden ist zwischen der B. im engern… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Begnadigung — Das Recht, Gnadenerweise zu erteilen (Begnadigung, Begnadigungsrecht, Gnadenrecht), umfasst die Befugnis, rechtskräftig verhängte Strafen (in Ausnahmefällen auch Maßregeln der Besserung und Sicherung) zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Begnadigung — Amnestie, Gnade, Straferlass; (veraltend): Pardon. * * * Begnadigung,die:⇨Straferlass Begnadigung→Straferlass …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Begnadigung — Erlass, Ermäßigung oder Umwandlung rechtskräftig erkannter Strafen und strafähnlicher Sanktionen. Das Gnadenrecht steht für den Bund nach Art. 60 II GG dem ⇡ Bundespräsidenten und den von ihm bestimmten Stellen zu; für die Länder dem zuständigen… …   Lexikon der Economics

  • Begnadigung — Be|gna|di|gung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Die Begnadigung — (Originaltitel: The Broker) ist ein Roman des US amerikanischen Autors John Grisham aus dem Jahr 2005. Inhalt Als letzte Amtshandlung begnadigt der scheidende US Präsident den Washingtoner Wirtschaftskriminellen Joel Backman. Dieser wurde zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Bedingte Begnadigung — Bedingte Begnadigung, s. Bedingte Verurteilung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bedingte Begnadigung — Bedingte Begnadigung, s. Bedingte Verurteilung …   Kleines Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”